Wenn Sie als Kunde der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters als arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie einen Antrag auf einen
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS bei Ihrem zuständigen Berater stellen. Es obliegt seiner Entscheidung, ein Coaching zu fördern (Ermessensleistung) und folglich Ihrer Entscheidung,
für welchen Bildungsträger Sie sich entscheiden.
Ob Sie einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS für eine Maßnahme bei einem Träger (MAT) haben, können Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur und Wikipedia nachlesen.
Bei Vorlage des Gutscheins ist das Gründungscoaching oder das Bewerbungscoaching für Sie komplett kostenfrei.
Effizienz des Coachings
einvernehmliche Terminvergabe
Dauer in Abhängigkeit individueller Besonderheiten, mind.20-max.120UE
Teilzeit oder Vollzeit
Einzelcoaching, 1:1
laufender Einstieg möglich
Option des Telecoachings (Webinar, Telefon, Skype) sowie des aufsuchenden Coachings (in Ihren Räumlichkeiten)
garantiert kein Coachwechsel
Zertifizierung meiner Schulungsstätte
Meine Schulungsstätte wurde zertifiziert und zugelassen als Kooperationspartner für den Maßnahmenträger Karriereherz®.
Karriereherz®, Inh. Sophia Schubert, ist nach AZAV zertifizierter und zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Fachbereich Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.