AVGS-COaching

Unter AVGS-Coaching versteht  man den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit. Der AVGS ist ein Fördermittel/Dokument, in dem sich die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter verpflichtet, Sie bei einer Weiterbildung finanziell zu fördern. Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie sich einen Bildungsträger suchen, bei dem Sie eine Weiterbildung absolvieren möchten.

Schritte zum Bewerbercoaching oder Gründercoaching

  • Vorgespräch mit dem Coach und Entscheidung für ein Job- oder Gründungscoaching
  • Beantragung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins AVGS beim Sozialträger
  • Übergabe des Original-Gutscheins an den Coach
  • Beginn des Coaching

Kosten des Coachings

  • Wenn Sie als Kunde der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters als arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie einen Antrag auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS bei Ihrem zuständigen Berater stellen. Es obliegt seiner Entscheidung, ein Coaching zu fördern (Ermessensleistung) und folglich Ihrer Entscheidung, für welchen Bildungsträger Sie sich entscheiden.
  • Ob Sie einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS für eine Maßnahme bei einem Träger (MAT) haben, können Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur und Wikipedia nachlesen.
  • Bei Vorlage des Gutscheins ist das Gründungscoaching oder das Bewerbungscoaching für Sie komplett kostenfrei.

 


Effizienz des Coachings

  • einvernehmliche Terminvergabe
  • Dauer in Abhängigkeit individueller Besonderheiten, mind.20-max.120UE
  • Teilzeit oder Vollzeit
  • Einzelcoaching, 1:1
  • laufender Einstieg möglich
  • Option des Telecoachings (Webinar, Telefon, Skype) sowie des aufsuchenden Coachings (in Ihren Räumlichkeiten)        
  • garantiert kein Coachwechsel

Zertifizierung meiner Schulungsstätte

  • Meine Schulungsstätte wurde zertifiziert und zugelassen als Kooperationspartner für den Maßnahmenträger Karriereherz®.  
  • Karriereherz®, Inh. Sophia Schubert, ist nach AZAV zertifizierter und zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Fachbereich Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.